Ein wichtiges Thema bei Rückbau- und Sanierungsarbeiten ist das umwelt- und sachgerechte Beseitigen der oftmals im Vorfeld vom planenden Architekten nicht gänzlich zu lokalisierenden Schadstoffe.
Diese anfallenden giftigen Materialen müssen unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den „Technischen Regelungen für Gebäudeschadstoffe“ (TRGS) von einem zertifizierten Fachbetrieb demontiert, verpackt und anschließend zur Entsorgung der Deponie zugeführt werden.
Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Schadstoffen kann als Straftat geahndet werden.
Versuchen Sie deshalb ohne Sachkundenachweis nicht selbst Schadstoffe zu beseitigen.
Durch die entstehende Raumkontaminierung gefährden Sie nicht nur Ihre eigene Gesundheit, sondern auch das Leben der nachfolgenden Gewerke!
DHE-GEBÄUDESERVICE unterstützt Sie bei ASI-Maßnahmen (Abbruch, - Sanierungs und Instandhaltungsarbeiten) bei der Erkennung, der fachgerechten Beseitigung, Selektierung und vorschriftsmäßigen Entsorgung von umwelt- und gesundheitsschädlichen Altlasten.
Wir verfügen neben jahrelanger Branchenerfahrung für Schadstoffrückbau auch über die hierzu vorgeschriebenen Zertifizierungen gemäß der Gefahtsstoffverordnung und den sich ständig ändernden "Technischen Regeln für Gefahrstoffe" Nr.: 519 bzw. 521.
Unser Team nimmt regelmäßig an den verbindlichen Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen der BG-BAU teil und wird ständig über Sanierungsneuheiten und eventuelle Gesetzesänderungen zur Schadstoffbeseitigung von uns informiert.
Künstliche Mineralfasern
Als Künstliche Mineralfasern (Kurzbezeichnung: KMF) bezeichnet man , anorganische, industriell hergestellte Keramikfasern und Synthesefasern aus Glas- und Steinwolle. Künstliche Mineralfasern werden z. B. als Matten und Formstücke, als kaschierte oder normale Rollenware zur Dachdämmung, als Schall- Brand- Kälte- und Wärmeschutz zwischen Trockenbauwänden, als Rohrisolierung, als Deckenverkleidungen Gepresste Platten), zur Entkopplung unter schwimmenden Estrich und für viele andere Einsätze für die Baubranche hergestellt. KMF haben ähnliche technische Eigenschaften wie Asbest, insbesondere setzen sie auch im Feinstaubbereich bei Faserlängen >1 Mikrometer lungengängige Anteile frei, welche je nach Zusammensetzung nicht oder unterschiedlich stark gesundheitsschädlich sein können. Zwar ist KMF im Gegensatz zu Asbest nicht unbegrenzt beständig, jedoch besitzen die in der Nachkriegszeit bis in die späten 90er Jahren hergestellten „alten Mineralfasern“ nachweislich Krebspotential. Ebenfalls sind die damals verwendeten Zusatzstoffe zusätzlich gesundheitlich sehr bedenklich.
Sind keine Nachweise vorhanden, dass die zu entsorgenden Mineralfasern nicht als Hautreizend eingestuft werden und nicht als krebsverdächtig gelten, wird gem. Abfallschlüssel der Entsorgungsdeponie grundsätzlich davon ausgegangen, dass Mineralfaserabfälle besonders überwachungsbedürftig sind, wenn Sie aus Sanierungs- und Abbruchmaßnahmen stammen.
Seit 1. 1. 2005 gilt die neue europäische Gefahrstoffverordnung. Sie enthält ein Herstellungs- und Verwendungsverbot von biopersistenten bzw. kanzerogenen Fasern für Wärme- und Schalldämmungen im Hochbau. Dieses Verbot gilt auch für im Ausland hergestellte Erzeugnisse.
Für die Einhaltung dieser Verordnung und damit für eine gute Biolöslichkeit (KI40, Halbwertszeit <= 40 Tage) bürgt auch das Gütezeichen RAL-GZ 388, mit welchem neuere Mineralfasern gekennzeichnet werden.
Schadstoff Asbest
Asbest ist weitgehend säurebeständig und feuerunempfindlich. Vor allem in der Phase Ende der 50er bis nach den 70er Jahren wurden asbesthaltige Materialien in der Bauwirtschaft tonnenweise für Brandschutzmaßnahmen in Gebäuden eingesetzt.
Die produzierende Industrie kam erst spät zur Erkenntnis, dass das Einatmen der mikroskopisch kleinen Fasern Lungenfibrose und schlimme Tumore hervorruft.
Seit 1993 besteht in Deutschland ein generelles Asbestverbot; innerhalb der EU darf der Schadstoff seit 2005 weder verarbeite, noch in Verkehr gebracht werden.
Das in der Natur vorkommende, faserförmige, kristallisierte Silikat-Mineral wird hauptsächlich in zwei Gruppen eingeteilt: Chrysotil (Weißasbest) wurde weitgefächert für "schwach gebundenes Asbestprodukte", Krokydolith (Blauasbest) weniger verbreitet unter Zusatz weiterer Baumaterialien als "fest gebundene Asbestprodukte" (Asbestzement/Eternit) verwendet.
Schwach gebundene Produkte können bis zu 60 % Asbest enthalten, die Fasern sind leicht lösbar und somit weitgehend gefährlicher als Faserzement; hier beträgt der Asbestanteil zumeist bis zu 15 %, die Faserausbreitung erfolgt zwar erst beim Zerbrechen oder Abschleifen/Anbohren des Materials.
Es ist aber auch anzunehmen, dass Umwelteinflüsse, Abrieb und Materialalterung eine mögliche Faserfreisetzung auch im festgebundenem Zustand begünstigt.
Bei Rückbau und Sanierung findet man Asbest in unterschiedlichen Formen und Arten wie u.a.:
asbesthaltige Fassadenschindeln, Dacheindeckungen und komplette Garagen aus Welleternit, faserzementhaltige Abflussrohre und Bodenplatten (Floor-Flex), weichasbesthaltiger Hitzeschutz hinter Heizungen und Öfen, als Brandschutzverkleidungen, als Rohrisolierungen und Lüftungskanäle, aber auch in Asbestzement-Fensterbänken und Balkonverkleidungen, als Zusatz im Steinholzestrich, in meist rot oder grün eingefärbten Stragula-Belägen (vor 1960), in Kunstharz-Asbesthartfliesen, in Asbest-Akustikdecken,oder teils in PVC Bodenbelägen ("Cushion-Vinyl" mit Asbestpapperücken). Selbst in Putzen, Farben, Kitt, Spachtelmassen, Bitumenklebern und unter Küchen- u. Badfliesen kann schädliches Asbest enthalten sein.
Besonders zu beachten ist auch die Demontage von alten Nachtspeichergeräten, welche teilweise nicht nur schwach gebundenes Asbest, sondern auch hochgiftiges Chrom VI beinhalten.
Unsere kompetente Mannschaft beseitigt und entsorgt fachgerecht
- Faserzement Dacheindeckungen und Wandverkleidungen (z.B. Welleternit),
- Altbau-Fensterbänke aus lackiertem Asbestzement,
- Eternit-Lüftungskanäle oder Lüftungsschächte, sowie Abflußrohre aus Faserzement ( (freiliegende Konstruktionen oder im Mauerwerk)
- alte Fassadenverkleidungen aus asbesthaltigen Platten oder Schindeln
- Asbesthaltige Brandschutzplatten an Kellerdecken und Eternit-Balkonverblendungen jeglicher Art,
- Vinyl-Asbest-Bodenfliesen und Vinyl-Asbest-Wandverkleidungen (auch „Floor-Flex“ genannt) vvorausgesetzt, der darunter befindliche Kleber ist NACHWEISLICH NICHT abesbesthaltig)
- Mineralfaser-Dachdämmungen,
- Rohrisolierungen aus Mineralfasern,
- Schallschutzmatten zwischen Gipskartonwänden,
- KMF-Kälte -und Wärmeschutzdämmungen jeglicher Art,
- Deckenverkleidungen in Form von aus Mineralfasern gepressten Platten,
- Mineralfaser-Entkopplungsmatten unter schwimmenden Estrichbelägen,
Schadstoffansammlung unter Parkett: PAK und KMF